Aufgrund des Heilmittelwerbegesetz dürfen in Deutschland tätige Ärzte seit 2006 weder Vorher – Nachher – Fotos von Patienten noch Schemazeichnungen zeigen. Eine detaillierte Information aufgrund von gezielter Anfrage wird jedoch nicht als Werbung einordnet.
Daher dürfen wir Ihnen auch diese Fachartikel nicht mit vorher-nachher Bildbeispielen zeigen.
Bei einem Beratungsgespräch können Sie diese Artikel natürlich ohne Bildabdeckungen ansehen. |